Öffentliche Bestellung und Vereidigung
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- bedeutet Zuerkennung einer besonderen Qualifikation
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- nur für besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige
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- Nachweis der besonderen Sachkunde und Integrität in umfangreichem Prüfungsverfahren
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- Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation wird überwacht
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- Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
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- Gutachten werden persönlich, unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch erstattet
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- Nachweispflicht über Fortbildungen und Erfahrungsaustausch
Vermessungsassessorin
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- 2. Staatsexamen, Befähigung für den höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
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- Expertin für Fragen rund um das Grundstück,
Grundstückswesen, Wertermittlung, Planungsrecht,
Grundbuch, Rechte an Grundstücken, Erbbaurecht,
Bodenordnung, Umlegung, Baulandentwicklung,
Kataster, Vermessung
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